Homöopath - Arzt oder HP?

Wer landläufig zum 'Homöopathen' geht, unterscheidet oft nicht zwischen Arzt und Heilpraktiker.
Doch die Unterschiede sind immer noch eklatant!
Wer sich in der Nachfolge von Prof.Samuel Hahnemann
alles Homöopath nennen darf, entnehmen sie nachfolgendem Zitat:

"Bereits 1937 wurde die Zusatzbezeichnung „homöopathischer Arzt“ in die ärztliche Berufs- und Facharztordnung aufgenommen. Seit 1956 wird die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ nur bei Nachweis einer genau definierten, von der Bundesärztekammer anerkannten Weiterbildung verliehen. In der Weiterbildungsordnung für Ärzte wird unterschieden zwischen „Gebieten“ wie Innere Medizin, Chirurgie, Dermatologie usw. und „Bereichen“ wie Sportmedizin, Tropenmedizin, Naturheilverfahren, Psychotherapie usw. Die Homöopathie hat den Status eines solchen Bereichs. Wenn ein Arzt die vorgeschriebenen Voraussetzungenzum Führen des titels „Homöopathie“ nicht erfüllt und sich dennoch als „Homöopath“ bezeichnet, kann er berufsrechtlich belangt werden.

Die Voraussetzungen für Ärzte zur Erlangung der Zusatzbezeichnung sind laut Weiterbildungsordnung von 1993:Approbation als Arzt;Nachweis eines mindestens zweijährigen klinischen Tätigkeit;Theoretische und praktische Beschäftigung mit homöopathischen Heilverfahren über mindestens drei Jahre oder eine einjährige Weiterbildungan einem Krankenhaus;Teilnahme an sechs Kursen von einem sechsmonatigen Kurs in der homöopathischen Therapie;Dokumentation von mindestens fünf eigenen Behandlungsfällen;Arzneidiagnose an mindestens fünf vorgegebenen Krankheitsfällen;Teilnahme an einer homöopathischen Arzneimittelprüfung unter wissenschaftlichen Kriterien;Bestandene mündliche und schriftliche Prüfung.
Ausbildung zum homöopathischen Arzt

Der Weg zum homöopathischen Arzt ist relativ lang. Nach sechs Jahren Medizinstudium (einschließlich „Praktischem Jahr“) folgen eineinhalb Jahre als „Arzt im Praktikum“ (AiP), bis die Approbation als Arzt erlangt wird. Erst danach beginnt für den Gesetzgeber die ärtzliche „Weiterbildung“, die für die Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ noch einmaldrei Jahre lang beträgt, so daß das Mindestalter eines homöopathischen Arztes etwa 30 Jahre beträgt.

Im Gegensatz hierzu ist der Titel „Homöopath“ bei Heilpraktikern nicht geschützt. Wer einen Hauptschulabschluß und ein Mindestalter von 25 Jahren hat, darf sich nach einer beim Amtsarzt bestandenen Heilpraktiker- Prüfung derzeit noch ohne weiteren Qualifikationsnachweis auch „Homöopath“ nennen."

Quelle: PD Dr. Josef M.Schmidt: 'Taschenatlas Homöopathie in Wort und Bild, Haug Verlag 2001, S.21